Lebensversicherung Auszahlung Steuer
die Grundzüge verständlich erklärt
Ist die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung steuerfrei oder steuerpflichtig? Wir erläutern die wesentlichen Grundzüge zu Altverträgen vor 2005, zu Neuverträgen, zur 12/62-Regel und zum Halbeinkünfteverfahren. Diese Seite bietet ausschließlich allgemeine Informationen und keine Steuerberatung.
Lebensversicherung Auszahlung und Steuer: worauf es ankommt
Ob und in welchem Umfang die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerpflichtig ist, hängt maßgeblich vom Abschlussdatum des Vertrags und von der Art der Auszahlung ab. Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen Altverträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, und Neuverträgen ab 2005. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen allgemeinen Überblick. Rund um die Lebensversicherung Auszahlung Steuer stellen sich viele Fragen zum richtigen Zeitpunkt. Für Ihren konkreten Vertrag ist stets eine fachkundige steuerliche Prüfung erforderlich.

Altverträge vor 2005 und steuerfreie Auszahlung
Für Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung nach heutigem Kenntnisstand unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei erfolgen. Häufig genannte Bedingungen sind eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Jahren, eine laufende Beitragszahlung über mehrere Jahre sowie ein ausreichender Todesfallschutz. Ob Ihr Vertrag diese Anforderungen tatsächlich erfüllt, lässt sich nur individuell klären. Auch beim Thema Lebensversicherung Auszahlung Steuer spielt das Abschlussdatum die zentrale Rolle. Ergänzende Informationen zu älteren Verträgen finden Sie unter Lebensversicherung vor 2005.
Neuverträge ab 2005, 12/62-Regel und Halbeinkünfte
Bei Verträgen ab 2005 ist die Auszahlung grundsätzlich steuerpflichtig, wobei nicht der gesamte Auszahlungsbetrag, sondern in der Regel der Ertrag, also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen, herangezogen wird. Erfolgt die Kapitalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und frühestens ab dem 62. Lebensjahr, kann nach der 12/62-Regel häufig das Halbeinkünfteverfahren greifen: Dann ist oft nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann der volle Ertrag steuerpflichtig sein.
Steuer beim Verkauf statt bei der Auszahlung
Entscheiden Sie sich nicht für die reguläre Auszahlung, sondern für den Verkauf Ihrer Police auf dem Zweitmarkt, können sich die steuerlichen Rahmenbedingungen von denen einer Auszahlung oder Kündigung unterscheiden. Allgemeine Hinweise dazu haben wir für Sie auf der Seite Lebensversicherung verkaufen und Steuer zusammengestellt. Einen Überblick über den Verkauf selbst bietet die Seite Lebensversicherung verkaufen.
Warum eine steuerliche Beratung wichtig ist
Die steuerlichen Regeln rund um die Lebensversicherung sind komplex und im Einzelfall von zahlreichen Faktoren abhängig, etwa vom Abschlussjahr, von der Laufzeit, von der Vertragsart und von Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen. Die hier dargestellten Grundzüge dienen ausschließlich Ihrer allgemeinen Orientierung und stellen ausdrücklich keine Steuerberatung dar. Fragen zur Lebensversicherung Auszahlung Steuer sollten Sie stets fachkundig klären lassen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Unser kostenloser Schnell-Check bietet Ihnen unabhängig davon eine erste, unverbindliche Orientierung zum Wert Ihrer Police.
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Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen ausdrücklich keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und hängen stark vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Unabhängige Informationen zur Besteuerung von Lebensversicherungen finden Sie unter anderem bei der Verbraucherzentrale sowie im Einkommensteuergesetz.
