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Überblick Zweitmarkt

Weitere Verträge verkaufen– Zweitmarkt im Überblick

Nicht nur die klassische Lebensversicherung lässt sich auf dem Zweitmarkt veräußern. Wer weitere Verträge verkaufen möchte, findet hier einen Überblick, welche Vertragsarten grundsätzlich für einen Verkauf infrage kommen können und welche nicht.

Weitere Verträge verkaufen: Prüfung verschiedener Vertragsarten für den Zweitmarkt

Riester- und Rürup-Verträge: in der Regel nicht verkäuflich

Nicht jeder Vorsorgevertrag lässt sich veräußern. Riester- und Rürup-Verträge (Basisrente) sind wegen ihrer gesetzlichen Zweckbindung und der staatlichen Förderung grundsätzlich weder verkäuflich noch übertragbar. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die geförderten Mittel ausschließlich der Altersvorsorge dienen.

Wenn Sie einen solchen Vertrag nicht mehr fortführen möchten, kommen in der Praxis üblicherweise eine Beitragsfreistellung oder eine Anpassung der Beiträge in Betracht. Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt ist hingegen regelmäßig ausgeschlossen. Klären Sie Ihre Möglichkeiten im Zweifel direkt mit Ihrem Anbieter oder einer unabhängigen Beratung. Weitere Details finden Sie auf unseren Seiten Riester-Rente verkaufen und Rürup-Rente verkaufen. Verkäufliche Verträge wie klassische Kapitalpolicen behandeln wir unter Lebensversicherung verkaufen.

Häufige Fragen

Unsicher, ob Ihr Vertrag verkäuflich ist?

Ob Sie weitere Verträge verkaufen möchten – fordern Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir prüfen, welche Optionen für Ihren Vertrag bestehen.

Wichtiger Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ob ein Vertrag verkäuflich ist und zu welchen Konditionen, hängt vom Einzelfall ab und setzt eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraus. Ziehen Sie im Einzelfall qualifizierte Experten hinzu.

Neutrale Informationen zum Zweitmarkt bieten der Fachverband BVZL und die Verbraucherzentrale.