Rentenversicherung verkaufen Rechner
für Ihre Police
Prüfen Sie unverbindlich, ob sich ein Verkauf Ihrer Rentenversicherung lohnt. Nicht jede Form der Altersvorsorge ist auf dem Zweitmarkt handelbar.
Eckdaten der Rentenversicherung
Ergebnis in Echtzeit
Prüfen Sie, ob Ihre Rentenversicherung auf dem Zweitmarkt handelbar ist. Besondere Einschränkungen gelten für geförderte Policen wie Riester oder Rürup.
Rentenversicherung verkaufen Rechner und Besonderheiten
Im Gegensatz zu klassischen Kapitallebensversicherungen ist der Verkauf von Rentenversicherungen deutlich komplexer. Der Zweitmarkt unterscheidet streng zwischen den verschiedenen Formen der Altersvorsorge. Unser Rentenversicherung verkaufen Rechner liefert dazu eine erste unverbindliche Orientierung.

Welche Rentenversicherungen lassen sich verkaufen?
- Private Rentenversicherungen (ungefördert): Diese lassen sich ähnlich wie Kapitallebensversicherungen relativ gut auf dem Zweitmarkt veräußern, sofern sie gewisse Mindestanforderungen (z.B. Rückkaufswert) erfüllen.
- Riester-Renten: Ein Verkauf ist in der Regel nicht möglich. Zudem droht bei einer Kündigung die Rückzahlung aller erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Eine Beitragsfreistellung ist hier meist die bessere Wahl.
- Rürup-Renten (Basisrenten): Diese sind gesetzlich geschützt und weder veräußerbar, beleihbar noch kündbar. Auch hier bleibt oft nur die Beitragsfreistellung.
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Der Verkauf ist stark reglementiert und oft arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Ein Verkauf ist meist nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen (z.B. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) denkbar.
Alternativen zum Verkauf
Sollte Ihre Rentenversicherung nicht verkaufbar sein, bedeutet das nicht, dass Sie weiterhin Beiträge zahlen müssen. Die Beitragsfreistellung ist der häufigste Weg, um die finanzielle Belastung sofort zu stoppen. Das bisher angesparte Kapital verzinst sich weiter, und Sie erhalten später eine (reduzierte) Rente. In finanziellen Notlagen kann auch ein Policendarlehen (Beleihung) geprüft werden, sofern es sich um eine unbelastete, private Rentenversicherung handelt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten zum Rentenversicherung verkaufen, zum Zweitmarkt für Versicherungen und zur Frage Kündigen oder verkaufen. Neutrale Informationen zur staatlich geförderten Altersvorsorge bieten die BaFin und die Verbraucherzentrale.
