Verkauf von Lebensversicherungen:
so funktioniert der Markt
Wer seine Police nicht bis zum Ende halten möchte, muss nicht zwangsläufig kündigen. Wir erklären sachlich, wie der Zweitmarkt arbeitet und worauf Sie achten sollten.

Wie der Markt für den Verkauf von Lebensversicherungen funktioniert
Der Verkauf von Lebensversicherungen findet auf einem sogenannten Zweitmarkt statt. Dort erwerben spezialisierte Unternehmen bestehende Verträge von Versicherten, die vorzeitig aus ihrer Police aussteigen möchten. Anders als bei der Kündigung, bei der Sie lediglich den Rückkaufswert des Versicherers erhalten, kann der Zweitmarkt einen Aufschlag auf diesen Wert zahlen. Der Käufer übernimmt den Vertrag, führt ihn in der Regel fort und profitiert später von der Ablaufleistung. Für Sie als Verkäufer bedeutet das eine mögliche Auszahlung, die häufig über dem Rückkaufswert liegt. Einen ausführlichen Überblick über den gesamten Prozess bietet unsere Seite Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Wer kauft die Policen?
Als Käufer treten in der Regel institutionelle Investoren und darauf spezialisierte Ankaufgesellschaften auf. Sie betrachten Lebensversicherungen als Kapitalanlage mit langfristiger, planbarer Rendite. Weil diese Käufer die Verträge bündeln und professionell verwalten, können sie einen höheren Preis anbieten als den reinen Rückkaufswert. Eine Übersicht möglicher Anbieter finden Sie auf unserer Seite Anbieter im Überblick. Grundsätzliche Informationen zur Aufsicht über den Versicherungsmarkt stellt die BaFin bereit.
Welche Verträge infrage kommen
Nicht jeder Vertrag lässt sich am Zweitmarkt verkaufen. Angekauft werden in der Regel kapitalbildende Policen wie Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen, die einen gewissen Mindestrückkaufswert aufweisen und deren Beiträge regelmäßig gezahlt wurden. Reine Risikolebensversicherungen ohne Sparanteil kommen dagegen meist nicht in Betracht, weil sie keinen auszahlbaren Guthabenwert besitzen. Ob Ihr Vertrag geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab. Den aktuellen Wert Ihrer Police können Sie über die Seite Rückkaufswert prüfen einschätzen oder mit dem Verkaufsrechner eine erste Orientierung gewinnen.
Der Ablauf in Schritten
Der Verkauf verläuft in mehreren nachvollziehbaren Schritten. Zunächst reichen Sie die relevanten Vertragsdaten ein, damit eine unverbindliche Ersteinschätzung erstellt werden kann. Anschließend prüft der Ankäufer die Police und unterbreitet ein Angebot. Sind Sie einverstanden, folgen die Vertragsunterzeichnung und die Übertragung an den Käufer. Nach Abschluss erhalten Sie die vereinbarte Auszahlung. Wie dieser Weg im Detail aussieht, lesen Sie auf der Seite Ablauf des Verkaufs.
Vorteile gegenüber der Kündigung
Der wichtigste Unterschied liegt im möglichen Mehrerlös: Beim Verkauf kann ein Aufschlag auf den Rückkaufswert erzielt werden, während die Kündigung nur den vom Versicherer errechneten Wert bringt. Zudem kann der Todesfallschutz je nach Gestaltung teilweise erhalten bleiben. Eine strukturierte Gegenüberstellung finden Sie unter Kündigen oder verkaufen, und welche Nachteile eine reine Kündigung mit sich bringt, erläutert die Seite Nachteile der Kündigung. Wenn Sie den Vertrag nur vorübergehend nicht bedienen können, kann alternativ eine Beleihung sinnvoll sein.
Seriosität prüfen
Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie die Seriosität des Anbieters prüfen. Achten Sie auf transparente Konditionen, nachvollziehbare Kommunikation und darauf, dass Sie nicht zu übereilten Entscheidungen gedrängt werden. Unabhängige Orientierung bietet die Verbraucherzentrale. Diese Seite gibt einen Marktüberblick; einen ausführlichen Ratgeber mit allen Details zum Vorgehen finden Sie auf unserer Hauptseite Lebensversicherung verkaufen.
Häufige Fragen
Wert Ihrer Police unverbindlich einschätzen lassen
Erfahren Sie kostenlos und unverbindlich, ob ein Verkauf am Zweitmarkt für Ihren Vertrag in Frage kommt und welche Optionen bestehen.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordernWichtiger Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt eine unverbindliche Ersteinschätzung dar. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die steuerlichen und rechtlichen Folgen eines Verkaufs hängen vom Einzelfall ab. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte konsultieren Sie für Ihre individuelle Situation einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
