Lebensversicherung Rückabwicklung
– den Widerruf prüfen
Millionen Lebensversicherungen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wenn Ihr Vertrag zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurde, können Sie diesen oft heute noch rückabwickeln lassen – mit enormen finanziellen Vorteilen. Die Lebensversicherung Rückabwicklung kann finanziell attraktiver sein als eine Kündigung.
Ewiges Widerrufsrecht
Aufgrund von Formfehlern in den Policen begann die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Ein Widerruf ist Jahrzehnte später noch möglich.
Nahezu alle Beiträge zurück
Bei einer Rückabwicklung erhalten Sie Ihre eingezahlten Prämien abzüglich eines kleinen Risikoanteils zurück – Abschlusskosten dürfen nicht einbehalten werden.
Lukrative Nutzungszinsen
Die Versicherer haben mit Ihrem Geld gewirtschaftet. Diese erzielten Gewinne ("Nutzungszinsen") müssen bei einem Widerruf an Sie herausgegeben werden.
Kostenlose Prüfung anfragen
Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob Ihre Police für den "Widerrufs-Joker" in Frage kommt. Wir vermitteln Ihre Anfrage an rechtlich spezialisierte Partner.
Der BGH spricht Millionen Kunden Recht zu
Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in wegweisenden Urteilen bestätigt: Wenn Kunden bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, greift das sogenannte Policenmodell nicht. Das bedeutet, das Widerspruchsrecht erlischt nicht nach 14 oder 30 Tagen, sondern besteht "ewig" fort.

Warum ist das besser als eine Kündigung?
Kündigen Sie eine Lebensversicherung, so berechnet der Versicherer den Rückkaufswert. Davon abgezogen werden teils horrende Abschlusskosten (Provisionen) und Verwaltungsgebühren. Bei einer erfolgreichen Lebensversicherung Rückabwicklung wird der Vertrag jedoch so gestellt, als wäre er nie geschlossen worden.
Das bedeutet für Sie: Der Versicherer darf keine Abschlusskosten einbehalten. Zudem muss er Ihnen die Zinsen auszahlen, die er in der Zwischenzeit mit Ihrem Geld am Kapitalmarkt erwirtschaftet hat (die sogenannten Nutzungszinsen). Der Unterschiedsbetrag zwischen Rückkaufswert und Rückabwicklungssumme liegt oft im fünfstelligen Bereich.
Welche Verträge kommen für die Rückabwicklung in Frage?
Für die Rückabwicklung einer Lebensversicherung kommen vor allem Kapitallebens- und private Rentenversicherungen in Betracht, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Entscheidend ist, ob die Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrung fehlerhaft war – etwa durch falsche Fristangaben, unzureichende Formvorgaben oder eine drucktechnisch nicht hervorgehobene Belehrung. Ob eine Lebensversicherung Rückabwicklung möglich ist, lässt sich nur durch eine juristische Prüfung Ihrer konkreten Unterlagen klären. Eine pauschale Erfolgszusage ist seriös nicht möglich.
Auch bereits gekündigte oder ausgezahlte Verträge lassen sich in vielen Fällen noch rückabwickeln. Sie können dann eine Nachzahlung des Differenzbetrags geltend machen. Die rechtliche Grundlage bildet das Widerspruchsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unabhängige Hintergrundinformationen zum Widerrufsrecht bietet zudem die Verbraucherzentrale.
Rückabwicklung, Kündigung oder Verkauf?
Die Lebensversicherung Rückabwicklung ist häufig die finanziell attraktivste, aber auch die rechtlich aufwendigste Option. Der Prozess kann sich über Monate ziehen und erfordert in der Regel spezialisierte Anwälte. Wenn Sie schneller Liquidität benötigen, kann der Verkauf am Zweitmarkt die passendere Lösung sein. Einen Überblick über die Alternativen erhalten Sie auf unseren Seiten zu Lebensversicherung verkaufen, Kündigen oder verkaufen und dem Rückkaufswert prüfen. Welcher Weg für Sie am günstigsten ist, hängt stets vom Einzelfall ab.
Wichtiger rechtlicher Hinweis (Keine Rechtsberatung)
lebensversicherung-verkaufen.com ist ein reines Informationsportal und erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen oder Rechtsberatung. Die Prüfung der juristischen Voraussetzungen für einen Widerruf erfordert Spezialwissen. Anfragen über das obige Formular werden an kooperierende, spezialisierte Rechtsanwälte oder Rechtsdienstleister weitergeleitet. Dort erhalten Sie eine rechtlich fundierte und verbindliche Ersteinschätzung. Alle redaktionellen Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
