Lebensversicherung vor 2005 verkaufen
– Altverträge am Zweitmarkt
Wurde Ihre Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, gehört sie zu den Altverträgen mit häufig höheren Garantiezinsen und besonderen steuerlichen Rahmenbedingungen. Warum solche Policen am Zweitmarkt gefragt sein können, erfahren Sie hier.

Lebensversicherung vor 2005 verkaufen: was Altverträge auszeichnet
Der 1. Januar 2005 markiert eine wichtige Zäsur für die deutsche Lebensversicherung. Verträge, die vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden, unterliegen einem älteren steuerlichen Rahmen und verfügen häufig über garantierte Rechnungszinsen, die weit über dem heutigen Niveau liegen. Wer eine Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen hat, besitzt daher oft einen Vertrag mit Eigenschaften, die sich mit neueren Policen kaum noch erzielen lassen. Genau diese Merkmale rücken Altverträge in den Fokus, wenn es um einen Verkauf auf dem Zweitmarkt geht. Wer heute eine Lebensversicherung vor 2005 verkaufen möchte, rückt genau diese Eigenschaften in den Mittelpunkt.
Steuerliche Grundzüge – allgemeine Information
Für viele vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen kann die Auszahlung steuerlich begünstigt sein, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine bestimmte Dauer der Beitragszahlung. Diese Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Steuerberatung dar. Ob die Bedingungen in Ihrem konkreten Fall vorliegen und welche Folgen ein Verkauf steuerlich hat, kann nur ein Steuerberater verbindlich beurteilen. Ziehen Sie diesen vor jeder Entscheidung hinzu.
Höhere Garantiezinsen als Werttreiber
Ein zentrales Merkmal vieler Altpolicen ist der hohe garantierte Rechnungszins. Während neue Verträge nur noch mit sehr niedrigen Garantien auskommen, sichern ältere Policen teils Zinsen von vier Prozent und mehr. Für einen Ankäufer, der den Vertrag als langfristige Kapitalanlage fortführt, kann dieser Garantiezins besonders attraktiv sein. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, dass der Kaufpreis über dem reinen Rückkaufswert liegt. Eine feste Höhe oder Garantie können wir jedoch nicht zusagen – der erzielbare Erlös hängt stets von den konkreten Eigenschaften Ihres Vertrags ab.
Verkauf, Kündigung oder Ablauf abwarten?
Bei der Kündigung zahlt der Versicherer lediglich den Rückkaufswert aus, häufig gemindert durch Abschlusskosten und Stornoabzüge. Beim Verkauf am Zweitmarkt kann der Kaufpreis darüber liegen, sofern die Police die Ankaufkriterien erfüllt. Können Sie das Kapital hingegen entbehren, kann sich das Abwarten bis zum Ablauf lohnen, um vom hohen Garantiezins und möglichen Steuervorteilen zu profitieren. Eine Gegenüberstellung finden Sie unter Kündigen oder verkaufen sowie in unserem Beitrag Steuer beim Verkauf.
So schätzen Sie den Wert Ihrer Altpolice ein
Eine erste, unverbindliche Orientierung liefert Ihnen unser Schnell-Check. Für eine belastbare Einschätzung sind Ihre konkreten Vertragsunterlagen erforderlich. Unser LV-Rechner hilft Ihnen bei einer ersten Werteinschätzung. Den ungefähren Rückkaufswert können Sie über Rückkaufswert prüfen ermitteln lassen. Alle Angaben verstehen sich als unverbindliche Ersteinschätzung.
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Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die genannten steuerlichen Grundzüge sind allgemeiner Natur und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt.
Die steuerlichen Grundlagen finden Sie im Einkommensteuergesetz; neutrale Verbraucherhinweise bietet die Verbraucherzentrale.
