Lebensversicherung verkaufen Steuer
im Überblick
Die steuerliche Behandlung beim Verkauf hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Ein Überblick über Alt- und Neuverträge.
Keine Steuerberatung
Die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen stellen ausdrücklich keine Steuerberatung dar. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung zwingend einen Steuerberater.
Beim Thema Lebensversicherung verkaufen Steuer unterscheidet man bei Kapitallebensversicherungen grundsätzlich zwischen sogenannten Altverträgen (Abschluss vor 2005) und Neuverträgen (Abschluss ab dem 01.01.2005).

Altverträge
(vor 01.01.2005)
Für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, gilt das sogenannte Steuerprivileg. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Ertrag (die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlung) sowohl bei regulärer Auszahlung als auch beim Verkauf auf dem Zweitmarkt komplett steuerfrei. Zu den Voraussetzungen gehören meist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren.
Neuverträge
(ab 01.01.2005)
Verträge, die ab 2005 geschlossen wurden, sind nicht mehr steuerfrei. Hier greift in der Regel die Abgeltungssteuer auf den Ertrag. Auch hierbei kann es beim Verkauf auf dem Zweitmarkt zu einer Besteuerung kommen. Die genaue Berechnung ist komplex, da der Ankäufer oft die Abgeltungssteuer abführen muss oder Sie als Verkäufer die Gewinne in der Steuererklärung selbst deklarieren müssen.
Lebensversicherung verkaufen Steuer bei Verlusten
Liegt der angebotene Kaufpreis unter der Summe der von Ihnen insgesamt eingezahlten Beiträge, realisieren Sie einen finanziellen Verlust. Ob und wie sich dieser Verlust steuerlich geltend machen oder mit anderen Kapitalerträgen verrechnen lässt, hängt von der genauen Vertragsstruktur und der aktuellen Steuerrechtsprechung ab.
Weiterführende Informationen zum Verkauf finden Sie in unserem Ratgeber Lebensversicherung verkaufen, zum Ablauf des Verkaufs sowie unter Kündigen oder verkaufen. Die gesetzliche Grundlage zur Besteuerung von Kapitalerträgen bildet das Einkommensteuergesetz (EStG); allgemeine Hinweise bietet zudem die Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen zur Steuer
Automatischer Steuerabzug?
Dies variiert je nach Ankäufer und Vertragsart. Oft zahlt der Ankäufer den vollen Betrag brutto aus und Sie sind verpflichtet, etwaige steuerpflichtige Erträge im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung selbst zu deklarieren.
Gilt das auch für Rentenversicherungen?
Für private Rentenversicherungen gelten ähnliche Regelungen bezüglich des Abschlussdatums, jedoch gibt es hierbei weitere erhebliche steuerliche Besonderheiten, insbesondere wenn es um das Thema Verrentung vs. Kapitalabfindung geht.
