Lebensversicherung verkaufen Scheidung
und Zugewinn
Eine Trennung bringt viele finanzielle Fragen mit sich. Wie Ihre Lebensversicherung im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird und welche Optionen Sie haben, erfahren Sie hier.

Lebensversicherung verkaufen Scheidung und Zugewinnausgleich
Wird eine Ehe geschieden, findet in der Regel ein Zugewinnausgleich statt. Dabei wird ermittelt, welchen Vermögenszuwachs beide Partner während der Ehe erzielt haben. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Differenz zur Hälfte ausgleichen. Eine während der Ehe angesparte Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherung stellt einen Vermögenswert dar und fließt daher häufig in diese Berechnung ein. Maßgeblich ist meist der Wert der Police zum Stichtag, in vielen Fällen orientiert am Rückkaufswert. Rund um „Lebensversicherung verkaufen Scheidung und Zugewinn“ tauchen dabei viele Fragen auf.
Anders verhält es sich, wenn ein Vertrag dem Versorgungsausgleich zugeordnet ist. Bestimmte Rentenversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, werden nicht im Zugewinn-, sondern im Versorgungsausgleich geteilt. Ob Ihre Police in den Zugewinnausgleich oder den Versorgungsausgleich fällt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab und sollte unbedingt anwaltlich geklärt werden.
Ihre Optionen im Überblick
Beim Thema Lebensversicherung verkaufen Scheidung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen. Steht der Wert einer Police zur Auseinandersetzung an, ergeben sich für Sie im Wesentlichen drei Wege: Sie können den Vertrag behalten und den Wert gegen andere Vermögenspositionen aufrechnen, ihn kündigen oder ihn auf dem Zweitmarkt verkaufen. Jede Variante hat ihre eigenen finanziellen Folgen. Wer kurzfristig Liquidität benötigt, um beispielsweise das gemeinsame Vermögen aufzuteilen oder eine neue Lebenssituation zu finanzieren, prüft häufig Kündigung und Verkauf gegeneinander.
Warum ein Verkauf oft besser ist als die Kündigung
Bei einer Kündigung erhalten Sie ausschließlich den Rückkaufswert, den Ihr Versicherer festlegt. Gerade in den ersten Jahren fällt dieser durch Abschluss- und Verwaltungskosten sowie mögliche Stornoabzüge oft niedrig aus. Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt kann ein Ankäufer die Police fortführen und dafür einen Kaufpreis zahlen, der über dem Rückkaufswert liegen kann. Zusätzlich bleibt bei manchen Modellen ein Rest-Todesfallschutz erhalten. Ob ein Verkauf für Ihren Vertrag in Frage kommt und welche Konditionen realistisch sind, lässt sich nur nach Prüfung der Unterlagen sagen.
Einvernehmliche Lösung mit dem Ex-Partner
Klare Regelung schafft Sicherheit
Auch wenn über Verkauf oder Kündigung der Versicherungsnehmer entscheidet, sollte der Umgang mit dem Policenwert Teil der Scheidungsvereinbarung sein. Eine transparente Regelung – etwa die hälftige Berücksichtigung des Werts oder die Aufrechnung gegen andere Vermögenswerte – vermeidet spätere Streitigkeiten. Ziehen Sie hierfür einen Anwalt für Familienrecht hinzu.
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Häufige Fragen
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Verschaffen Sie sich Klarheit über den Wert Ihrer Lebensversicherung – als Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung.
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Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fragen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie zur Vermögensauseinandersetzung klären Sie bitte mit einem Anwalt für Familienrecht. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt.
Weiterführende, unabhängige Informationen zum Thema Lebensversicherung verkaufen finden Sie bei der BaFin sowie bei der Verbraucherzentrale.
