Lebensversicherung verkaufen Kosten
im Überblick
Für Verbraucher ist der Verkauf auf dem Zweitmarkt in der Regel kostenfrei. Wir erklären, worauf Sie achten sollten und woran Sie unseriöse Anbieter erkennen.
Lebensversicherung verkaufen Kosten – meist kostenfrei
Der Verkauf einer Lebensversicherung über den Zweitmarkt ist für Verbraucher üblicherweise kostenlos. Das gilt sowohl für die unverbindliche Ersteinschätzung als auch für die Erstellung eines Angebots. Ankäufer finanzieren sich über die spätere Fortführung des Vertrags, nicht über Gebühren, die sie Ihnen als Verkäufer in Rechnung stellen. Sie sollten daher grundsätzlich keine Vorabkosten zahlen müssen, um ein Angebot zu erhalten.
Diese Kostenfreiheit ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Wenn ein Anbieter bereits für die Prüfung oder Bewertung Ihrer Police Geld verlangt, sollten Sie besonders wachsam sein. Eine seriöse Ersteinschätzung ist immer unverbindlich und ohne Zahlungsverpflichtung. Worauf Sie bei der Anbieterwahl darüber hinaus achten sollten, lesen Sie auf unserer Seite zu seriösen Anbietern.

Warnzeichen unseriöser Anbieter
- Vorabgebühren für Prüfung, Gutachten oder Bearbeitung
- Unrealistisch hohe Auszahlungsversprechen ohne Prüfung
- Hoher Zeitdruck und Drängen zur schnellen Unterschrift
- Unklare oder unvollständige Vertragsbedingungen
- Fehlendes Impressum oder keine erreichbaren Kontaktdaten
Lebensversicherung verkaufen Kosten selbst prüfen
Auch wenn der Verkauf kostenfrei ist, lohnt sich ein genauer Blick auf jedes Angebot. Lassen Sie sich alle Konditionen schriftlich und verständlich darlegen und vergleichen Sie das Angebot mit Alternativen wie einer Kündigung oder dem Behalten des Vertrags. Der in Ihrer Standmitteilung ausgewiesene Rückkaufswert dient dabei als sinnvolle Orientierungsgröße. Über Rückkaufswert prüfen ordnen Sie Ihren Vertrag ein, und mit dem LV-Rechner verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
Steuerliche Aspekte lassen wir bei dieser Kostenbetrachtung bewusst außen vor, da sie stark vom Einzelfall abhängen. Ob beim Verkauf oder bei einer Auszahlung Steuern anfallen, hängt unter anderem von Vertragsart, Abschlussdatum und Laufzeit ab. Diese Fragen gehören in die Hände eines Steuerberaters – wir bieten ausdrücklich keine Steuerberatung an. Vor unseriösen Anbietern und Vorabkosten warnt auch die Verbraucherzentrale sowie die Finanzaufsicht BaFin.
Häufige Fragen zu den Kosten
Weiterführende Themen
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Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit einem qualifizierten Steuerberater.
