Geerbte Lebensversicherung verkaufen
Ihre Optionen
Sie haben eine Lebensversicherung geerbt und fragen sich, welche Möglichkeiten Sie haben? Wir erklären Bezugsrecht, Erbengemeinschaft und worauf Sie steuerlich achten sollten.

Erbfall und Lebensversicherung: die Grundlagen
Wenn ein Angehöriger verstirbt, hinterlässt er häufig eine oder mehrere Lebensversicherungen. Dabei ist entscheidend, um welche Art von Vertrag es sich handelt und wer bezugsberechtigt ist. Ist die Police bereits fällig, weil der Todesfall eingetreten ist, wird die vereinbarte Leistung ausgezahlt – ein Verkauf ist dann nicht mehr erforderlich. Handelt es sich hingegen um einen noch laufenden Sparvertrag, den Sie als neuer Versicherungsnehmer übernehmen, stehen Ihnen die Optionen Fortführung, Kündigung oder Verkauf offen.
Das Bezugsrecht verstehen
Das Bezugsrecht regelt, wer die Leistung aus einer Lebensversicherung erhält. Ist eine Person als Bezugsberechtigter eingetragen, fällt die Todesfallleistung im Versicherungsfall häufig direkt an diese Person und umgeht damit den Nachlass. Fehlt eine solche Bezugsregelung oder erben Sie einen laufenden Vertrag, treten Sie in die Rechte des ursprünglichen Versicherungsnehmers ein. Ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht vorliegt, hat erhebliche Auswirkungen und sollte anhand der Vertragsunterlagen genau geprüft werden.
Verkauf innerhalb der Erbengemeinschaft
Gemeinsam entscheiden
Gehört die Police zum Nachlass und gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Über die Verwertung – ob Kündigung oder Verkauf – müssen die Miterben grundsätzlich gemeinsam entscheiden. Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt kann sinnvoll sein, wenn die Erben den erzielbaren Wert unter sich aufteilen möchten, statt den Vertrag fortzuführen. Für die Umschreibung wird meist ein Erbnachweis benötigt.
Verkauf statt Kündigung
Möchten Sie oder die Erbengemeinschaft sich vom Vertrag trennen, lohnt der Vergleich zwischen Kündigung und Verkauf. Bei der Kündigung zahlt der Versicherer nur den Rückkaufswert aus. Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt kann ein Ankäufer die Police fortführen und einen Kaufpreis zahlen, der über dem Rückkaufswert liegen kann, sofern der Vertrag die Ankaufkriterien erfüllt. Ob Sie die geerbte Lebensversicherung verkaufen können, klärt eine unverbindliche Prüfung.
Steuerliche Aspekte nicht vergessen
Geerbte Lebensversicherungen können sowohl der Erbschaftsteuer als auch – je nach Konstellation – der Einkommensteuer unterliegen. Ob Freibeträge greifen und welche steuerlichen Folgen ein Verkauf oder eine Auszahlung hat, hängt stark vom Einzelfall ab. Diese Fragen können und dürfen wir nicht beantworten. Ziehen Sie in jedem Fall einen Steuerberater hinzu, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
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Häufige Fragen
Geerbte Police prüfen lassen
Lassen Sie unverbindlich prüfen, ob sich Ihre geerbte Lebensversicherung verkaufen lässt und welcher Weg für Sie günstiger ist.
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Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Fragen zu Erbrecht, Bezugsrecht und Erbschaftsteuer klären Sie bitte mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt.
Weiterführende, unabhängige Informationen zum Thema Lebensversicherung verkaufen finden Sie bei der BaFin sowie bei der Verbraucherzentrale.
