Rentenversicherung kündigen oder verkaufen
– der Vergleich
Sie möchten sich von Ihrer privaten Rentenversicherung trennen? Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Blick auf die Alternative Verkauf. Wir stellen beide Wege gegenüber und zeigen, worauf es ankommt.

Rentenversicherung kündigen oder verkaufen – die Ausgangslage
Viele Versicherte fragen sich, ob sie ihre private Rentenversicherung kündigen oder verkaufen sollen. Beide Wege führen dazu, dass Sie sich vom Vertrag lösen und Kapital erhalten – die finanziellen Ergebnisse können sich jedoch deutlich unterscheiden. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen bares Geld. Ein sorgfältiger Vergleich beider Optionen ist daher ratsam, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Dieser Beitrag ist das Pendant zu unserer Gegenüberstellung für Lebensversicherungen und geht gezielt auf die private Rentenversicherung ein.
Die Kündigung: Rückkaufswert und seine Grenzen
Bei der Kündigung zahlt Ihnen der Versicherer den Rückkaufswert aus. Dieser fällt gerade in den ersten Jahren häufig niedrig aus, da Abschluss- und Verwaltungskosten sowie mögliche Stornoabzüge verrechnet werden. Die Kündigung ist damit zwar der bekannteste, aber oft nicht der wirtschaftlich beste Weg. Zudem entfällt eine spätere Rentenzahlung. Prüfen Sie daher, ob es Alternativen gibt, bevor Sie Ihren Vertrag kündigen.
Der Verkauf: oft mehr als der Rückkaufswert
Beim Verkauf am Zweitmarkt übernimmt ein spezialisierter Ankäufer Ihre private Rentenversicherung und führt sie fort. Weil er den Vertrag als Kapitalanlage nutzt, kann der Kaufpreis über dem Rückkaufswert liegen, sofern der Vertrag die Ankaufkriterien erfüllt. Eine feste Höhe oder Garantie gibt es dabei nicht – der erzielbare Erlös hängt von den Eigenschaften Ihres Vertrags ab. Für viele Versicherte ist der Verkauf dennoch die attraktivere Alternative zur Kündigung. Ausführliche Informationen finden Sie unter Rentenversicherung verkaufen.
Geförderte Verträge: Riester und Rürup
Nicht jede Rentenversicherung lässt sich frei verkaufen. Staatlich geförderte Verträge wie Riester- oder Rürup-Renten unterliegen besonderen gesetzlichen Bindungen und sind in der Regel nicht am Zweitmarkt verkäuflich. Für den Verkauf kommen vor allem private, ungeförderte Rentenversicherungen in Betracht. Ob Ihr konkreter Vertrag verkäuflich ist, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen. Weitere Vertragsarten behandeln wir unter weitere Verträge verkaufen.
So finden Sie den passenden Weg
Ob Kündigung oder Verkauf für Sie sinnvoller ist, hängt von den Eckdaten Ihres Vertrags und Ihrer persönlichen Situation ab. Da der Verkauf in vielen Fällen mehr einbringt als die Kündigung, lohnt sich vor jeder Entscheidung eine unverbindliche Prüfung. Eine erste Werteinschätzung liefert unser RV-Rechner. Wie der Vergleich bei Lebensversicherungen aussieht, lesen Sie unter Kündigen oder verkaufen. Unabhängige Informationen zu Rentenversicherungen bietet die Verbraucherzentrale sowie die Finanzaufsicht BaFin.
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Weiterführende Themen
Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob Kündigung oder Verkauf für Sie vorteilhaft ist und welche steuerlichen Folgen entstehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt.
