Lebensversicherung Widerruf
Rückabwicklung statt Kündigung
Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen oder auf dem Zweitmarkt verkaufen, sollten Sie prüfen lassen, ob ein Widerruf (Rückabwicklung) möglich ist. Ein Lebensversicherung Widerruf ist oft die finanziell attraktivste Option.
Das "ewige Widerrufsrecht"
Zahlreiche Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben geurteilt, dass in diesen Fällen die Widerspruchsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Folglich können diese Verträge auch heute noch – teils Jahrzehnte nach Abschluss – widerrufen werden.

Lebensversicherung Widerruf: welche Verträge kommen infrage?
Ob ein Widerruf für Sie in Betracht kommt, hängt maßgeblich vom Abschlussdatum und von der konkreten Ausgestaltung Ihrer Vertragsunterlagen ab. Betroffen sind vor allem Policen aus der Zeit des sogenannten Policenmodells. Prüfen sollten Sie insbesondere die Belehrung über Ihr Widerspruchs- oder Widerrufsrecht: Fehlt sie, ist sie drucktechnisch nicht ausreichend hervorgehoben oder inhaltlich unvollständig, kann dies ein Ansatzpunkt sein. Auch die Vollständigkeit der bei Abschluss übergebenen Verbraucherinformationen spielt eine Rolle. Ob im Einzelfall tatsächlich ein fortbestehendes Widerrufsrecht vorliegt, lässt sich pauschal nicht sagen und bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung der individuellen Unterlagen.
Lebensversicherung Widerruf: so läuft eine Prüfung ab
In einem ersten Schritt werden die Vertragsunterlagen, die Belehrungen und der bisherige Zahlungsverlauf gesichtet. Anschließend kann eingeschätzt werden, ob ein Widerruf erfolgversprechend erscheint und welche Nachzahlung theoretisch in Betracht kommen könnte. Da Versicherer einen Widerruf selten ohne Weiteres akzeptieren, ist häufig eine außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Bedenken Sie, dass ein solches Verfahren Zeit und unter Umständen Kosten verursachen kann. Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob der Widerruf, ein Verkauf auf dem Zweitmarkt oder das Behalten des Vertrags für Ihre Situation die passende Lösung ist. Diese Seite liefert lediglich eine erste, unverbindliche Orientierung.
Finanzielle Vorteile der Rückabwicklung
Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Sie erhalten fast alle eingezahlten Beiträge zurück, zuzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Gewinne, die die Versicherung mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat. Lediglich die Kosten für den Risikoanteil (Todesfallschutz) dürfen abgezogen werden. Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei einer Kündigung den Auszahlungsbetrag mindern, erhalten Sie zurück.
Lebensversicherung Widerruf vs. Verkauf
Der Widerruf bringt oft einen deutlich höheren Erlös als der Verkauf oder die Kündigung. Jedoch ist der Prozess rechtlich komplex, erfordert meist die Einschaltung von spezialisierten Anwälten und kann sich über Monate hinziehen. Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt ist hingegen schneller und bringt umgehende Liquidität. Eine Gegenüberstellung finden Sie unter Kündigen oder verkaufen und im Ratgeber Lebensversicherung verkaufen.
Die rechtliche Grundlage des Widerrufs bildet das Widerspruchsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unabhängige Verbraucherinformationen zum Widerruf bietet zudem die Verbraucherzentrale.
Gilt das Widerrufsrecht auch für bereits gekündigte Verträge?
Ja, in vielen Fällen können Sie auch Verträge widerrufen, die Sie bereits gekündigt haben, und eine Nachzahlung fordern.
Brauche ich einen Anwalt?
Da Versicherer den Widerruf selten freiwillig akzeptieren, ist die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte in der Regel unerlässlich.
Wichtiger Risikohinweis
Dieses Portal bietet keine Rechtsberatung. Die Informationen zur Rückabwicklung dienen lediglich der Erstinformation. Die Durchsetzung eines Widerrufsrechts ist ein juristischer Vorgang, für den Sie qualifizierten rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen sollten.
