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Kleine Policen & Mindestwerte

Kleine Lebensversicherung verkaufen– ab wann möglich?

Wer eine kleine Lebensversicherung verkaufen möchte, sollte die Mindestwerte am Zweitmarkt kennen. Wir sagen Ihnen ehrlich: Es gibt Mindestwerte – und nicht jede Police ist ankaufbar.

Kleine Lebensversicherung verkaufen: Wert und Mindestgrenzen am Zweitmarkt prüfen

Warum es Mindestwerte gibt

Der Ankauf einer Lebensversicherung am Zweitmarkt ist mit Aufwand verbunden: Die Police muss geprüft, bewertet und rechtlich übertragen werden, und der Käufer führt den Vertrag anschließend über Jahre fort. Dieser Aufwand fällt weitgehend unabhängig davon an, ob eine Police einen niedrigen oder einen hohen Rückkaufswert hat. Deshalb legen die meisten Ankäufer einen Mindestrückkaufswert fest, ab dem sich ein Ankauf für sie wirtschaftlich darstellen lässt.

Für Sie bedeutet das: Kleine Verträge unterhalb dieser Schwelle sind am Zweitmarkt häufig nicht handelbar. Das ist keine Bewertung Ihrer Police, sondern eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Wir halten es für wichtig, das offen zu benennen, statt falsche Erwartungen zu wecken.

So finden Sie Ihren Rückkaufswert

Der aktuelle Rückkaufswert ist der Ausgangspunkt jeder Einschätzung. Sie finden ihn in der jährlichen Standmitteilung, die Ihnen Ihr Versicherer zusendet. Dort ist der garantierte Rückkaufswert ausgewiesen, häufig ergänzt um bereits zugeteilte Überschüsse. Anhand dieses Werts lässt sich schnell abschätzen, ob Ihre Police die üblichen Mindestkriterien erreicht.

Sind Sie unsicher, hilft eine erste Orientierung über unseren LV-Rechner oder die Seite Rückkaufswert prüfen. Eine belastbare Aussage liefert erst die individuelle Prüfung Ihrer Unterlagen.

Wenn ein Verkauf nicht möglich ist

Stellt sich heraus, dass Ihre Police für den Zweitmarkt zu klein ist, stehen Ihnen weiterhin sinnvolle Alternativen offen:

  • Behalten und weiterlaufen lassen: Gerade zinsstarke Altverträge können als Geldanlage attraktiv bleiben.
  • Beitragsfreistellung: Sie zahlen keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt jedoch bestehen.
  • Kündigung: Der Versicherer zahlt den Rückkaufswert aus – bei kleinen Policen oft der einfachste Weg.

Häufige Fragen

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Dieses Formular dient ausschließlich einer ersten Einschätzung und stellt keine bindende rechtliche, steuerliche oder finanzielle Zusage dar.

Wichtiger Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ob eine Police ankaufbar ist, hängt von den Kriterien der Ankäufer ab; nicht jede kleine Police lässt sich am Zweitmarkt verkaufen. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung. Ziehen Sie im Einzelfall qualifizierte Experten hinzu.

Neutrale Verbraucherinformationen bieten die Verbraucherzentrale und der Fachverband BVZL.