Beitragsfreie Lebensversicherung verkaufen
Optionen am Zweitmarkt
Sie haben Ihre Lebensversicherung beitragsfrei gestellt und überlegen, den Vertrag zu verkaufen? Wer eine beitragsfreie Lebensversicherung verkaufen möchte, hat unter bestimmten Voraussetzungen Optionen auf dem Zweitmarkt.

Beitragsfreistellung verständlich erklärt
Bei einer beitragsfreien Lebensversicherung haben Sie die laufenden Beitragszahlungen eingestellt. Der Vertrag bleibt bestehen und das bereits angesparte Kapital wird weiter verzinst. Da keine neuen Beiträge mehr einfließen, fällt die spätere Versicherungsleistung in der Regel niedriger aus als ursprünglich vorgesehen.
Die Beitragsfreistellung ist häufig der erste Schritt, wenn die monatlichen Raten nicht mehr aufgebracht werden können. Sie muss aber nicht die endgültige Lösung sein.
Beitragsfreistellung vs. Verkauf
Beide Wege haben unterschiedliche Zielsetzungen:
- Beitragsfreistellung: Sie behalten den Vertrag, zahlen aber keine Beiträge mehr. Das Kapital bleibt bis zum Ablauf gebunden.
- Verkauf: Sie lösen sich vollständig vom Vertrag und erhalten kurzfristig einen Kaufpreis, der über dem Rückkaufswert liegen kann.
Welche Option sinnvoller ist, hängt davon ab, ob Sie das Kapital jetzt benötigen oder auf die spätere Ablaufleistung warten möchten.
Besonderheiten bei der Bewertung
Weil bei einer beitragsfreien Police keine weiteren Beiträge fließen, wird die Bewertung überwiegend vom bereits angesparten Kapital und der erwarteten Ablaufleistung bestimmt. Ankäufer prüfen den garantierten Rückkaufswert, die Restlaufzeit und einen eventuell fortführbaren Todesfallschutz. Eine beitragsfreie Police kann durchaus marktfähig sein, die Konditionen unterscheiden sich jedoch von laufend besparten Verträgen. Unabhängige Hinweise zur Beitragsfreistellung geben die Verbraucherzentrale und die BaFin.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Geben Sie Ihre Vertragsdaten ein, um kostenfrei prüfen zu lassen, ob sich Ihre beitragsfreie Police verkaufen lässt.
Häufige Fragen
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Wichtiger Hinweis
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine unverbindliche Ersteinschätzung ersetzt keine verbindliche Bewertung, die stets eine Prüfung der konkreten Vertragsunterlagen voraussetzt. Ziehen Sie im Einzelfall qualifizierte Experten hinzu.
